Rechtsfragen

Im Falle einer Reklamation können Sie ein Reklamationsformular (Hoja de Reclamaciones) ausfüllen. Alle Einrichtungen und Unternehmen sind verpflichtet, sie ihren Kunden zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende Beschwerde muss bei der entsprechenden Konsumentenvertretung der Provinz eingereicht werden.

Reisende, die nicht in der EU wohnen, haben ein Anrecht auf die Rückzahlung der Mehrwertsteuer (in Spanien IVA) auf in Andalusien gekaufte Waren. Zur Ausstellung einer Tax-Free-Rechnung sieht die spanische Gesetzgebung einen Mindestkaufbetrag pro Geschäft und Tag von 90,15 Euro vor. Die Rückgabe muss im entsprechenden Geschäft unter Vorlage des Wohnortnachweises beantragt werden. Der Käufer muss die Rechnung und seine Einkäufe innerhalb von 3 Monaten beim Zoll vorlegen. Danach kann er bei einer der Zweigstellen, die alle autorisierten Rückzahlungsunternehmen an den wichtigsten andalusischen/spanischen Flughäfen haben, die Rückzahlung beantragen.

Gemäß der Entscheidung der Europäischen Union können Reisende keine Lebensmittel tierischen Ursprungs zum Eigenverzehr oder als Teil ihres Gepäcks nach Andalusien/Spanien einführen. Die einzige Ausnahme ist handelsüblich abgepackte Babymilch in Pulverform. Alle übrigen Lebensmittel können bis zu einer Höchstmenge von 1 Kilogramm eingeführt werden.

Das Mindestalter für den Erwerb und Genuss von Alkohol oder Tabak beträgt 18 Jahre.

Gemäß Gesetz 28/2005 vom 26. Dezember und der europäischen Verordnungen ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, medizinischen Einrichtungen, Lehranstalten, öffentlichen Verkehrsmitteln (außer unter freiem Himmel) sowie in Diskotheken oder Freizeiteinrichtungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, verboten. Aufgrund des stark restriktiven Charakters dieses Gesetzes empfiehlt es sich, vor dem Rauchen in geschlossenen Räumen beim Personal der Einrichtung nachzufragen.

Gemäß des Gesetzentwurfs über Verwaltungsbefugnisse ist der Erwerb und Genuss von Alkohol auf der Straße und generell unter freiem Himmel in den nicht von der entsprechenden Stadtverwaltung zu diesem Zweck freigegebenen Flächen untersagt.