Gesundheitsversorgung

Reisende aus EU-Ländern und Ländern mit EU-Verordnung (Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um in Andalusien und im restlichen Spanien ärztliche Versorgung zu erhalten. Die Karte erhalten Sie bei der entsprechenden Krankenkasse in Ihrem Heimatland.

Die privaten Ärzte und Krankenhäuser in Andalusien/Spanien akzeptieren die Europäische Krankenversicherungskarte nicht. Wenn Sie in diesen privaten Zentren medizinische Behandlung erwünschen, müssen Sie die Kosten selbst tragen oder eine Versicherung abschließen, die diese Art von Leistungen deckt.

In diesem Fall müssen Sie die Kosten für Krankenhaus, Arzt und Medizin selbst vorstrecken. Auf Vorlage der Rechnungen können Sie sich anschließend von Ihrem nationalen Sozialversicherungsträger die Auslagen rückerstatten lassen. 

Reisende aus Andorra, Brasilien, Chile, Ecuador, Paraguay und Peru benötigen ein besonderes Zertifikat aus ihren Heimatländern, um in Andalusien und im restlichen Spanien ärztliche Versorgung zu erhalten.

Im Falle, dass Sie dieses Zertifikat vergessen, müssen Sie die Kosten für Krankenhaus, Arzt und Medizin selbst vorstrecken. Auf Vorlage der Rechnungen können Sie sich anschließend von Ihrem nationalen Sozialversicherungsträger die Auslagen rückerstatten lassen.  

Wenn Sie aus anderen Herkunftsländern als den vorgenannten stammen, müssen Sie für die ärztliche Versorgung selbst bezahlen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung.

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich bei Ihrem nationalen Sozialversicherungsträger über die Maßnahmen zu informieren, die für den Erhalt von medizinischer Versorgung in Spanien nötig sind. 

Andalusien-/Spanienreisende benötigen keine speziellen Impfungen. Wie in jedem anderen Land der Welt empfiehlt sich ein bestehender Tetanusschutz, wenn Sie mit der Natur und dem Landleben in Kontakt kommen.  

Medikamente erhalten Sie in Apotheken, die mit einem grünen Kreuz gekennzeichnet sind. Denken Sie daran, dass der Arzt zuständig für die Verschreibung des richtigen Medikaments ist.