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Die öffentliche Gesellschaft für die Verwaltung von Tourismus und Sport in Andalusien, S.A. ist eine Handelsgesellschaft des öffentlichen Sektors Andalusiens, die in Artikel 4 des Gesetzesdekrets 1/2010 vom 2. März vorgesehen ist, mit dem der revidierte Text des Allgemeinen Gesetzes über die öffentlichen Finanzen der andalusischen Regierung genehmigt wird, und als solche durch das Gesetz 9/2007 vom 22. Oktober diesem Gesetz unterstellt ist, der Verwaltung der Junta de Andalucía, durch das Gesetz 4/1986 vom 5. Mai 1986 über das Erbe der Autonomen Gemeinschaft Andalusien und die Bestimmungen zu dessen Umsetzung sowie durch seine spezifischen Vorschriften und die auf ihn anwendbaren Regeln des Zivil-, Handels- und Arbeitsrechts.

Die Gesellschaft gilt als eigene Mittel und technischer Dienst der Verwaltung der andalusischen Regionalregierung und ihrer öffentlichen und privaten instrumentellen Einrichtungen in Bezug auf die zu ihrem Gesellschaftszweck gehörenden Aktivitäten und kann gemäß den Vorschriften der Autonomen Region Andalusien mit Aufgaben betraut werden.

Darüber hinaus und für die Zwecke der Bestimmungen von Artikel 3 des revidierten Textes des Gesetzes über öffentliche Aufträge, das durch das Königliche Gesetzesdekret 3/2011 vom 14. November genehmigt wurde, gilt das Unternehmen als öffentlicher Auftraggeber.

Weitere Informationen unter:  https://www.turismoandaluz.com