Welche Papiere sind zum Führen eines Autos nötig?

Autofahren ist in Andalusien/Spanien ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt. Das Fahren eines Mietwagens ist ab 21 Jahren gestattet. Erforderliche Fahrerlaubnis:

  • Aus EU-Ländern, Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen Sie nur Ihren gültigen Führerschein.
  • Aus anderen Herkunftsländern als den vorgenannten benötigen Sie einen internationalen Führerschein.

Reisende, die im eigenen Auto unterwegs sind, sollten wissen, dass sie ggf. eine vorübergehende Betriebserlaubnis vorzeigen müssen. Sie wird auf Verlangen vom Zoll ausgestellt und besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Bezüglich der Autoversicherung:

  • Bürger aus EU-Ländern, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra und Kroatien benötigen nur ihren Versicherungsschein und einen Zahlungsbeleg, der die Gültigkeit bestätigt.
  • Bürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Israel, Iran, Marokko, Moldawien, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Tunesien, Türkei und Ukraine benötigen eine grüne Versicherungskarte, das internationale Haftpflichtzertifikat.
  • Bürger aus anderen Ländern als den oben angeführten müssen eine Grenzversicherung abschließen (zeitlich begrenzte obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge).

Da sich diese Sondervorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.