#Bleibzuhause

CoVid 19 - Wichtige Informationen

Um der möglichen Ausbreitung von Covid-19 (Coronavirus) in ganz Spanien entgegenzuwirken und sie einzudämmen, wurde eine Reihe von Beschränkungen festgelegt, die im ganzen Land angewendet werden.

Diese Beschränkungen traten am 15. März in Kraft und gelten bis auf weiteres unverändert.

  • Es ist erforderlich, die Mobilität von Menschen in allen Gebieten zu vermeiden, außer bei nachgewiesenem Arbeitsbedarf, in Notfallsituationen oder bei Transfers aus gesundheitlichen Gründen. 
  • Die Mobilität kann nur dann stattfinden, wenn sie durch berufliche Erfordernisse oder Notfallsituationen oder aus nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen motiviert ist. 
  • Aussetzung von Sportveranstaltungen und Wettbewerben an öffentlichen und privaten Orten. 
  • Aussetzung von zivilen und religiösen Feiern. 
  • Aussetzung der Aktivitäten in Fitnessstudios, Sportzentren, Schwimmbädern, Wellnesszentren, Kurbädern, Kulturzentren, Sozialzentren, Freizeitzentren. 
  • Schließung von Museen, Instituten und Kulturzentren (Museen, Bibliotheken, Archive, archäologische Zonen, archäologische Parks, Monumentalkomplexe). 
  • Absage von Demonstrationen und Veranstaltungen in öffentlichen und privaten Räumlichkeiten wie Kinos, Theatern, Kneipen, Diskotheken und ähnlichen Orten. 
  • Schließung der Skilifte in den Skigebieten. 

Gewerbliche Aktivitäten 

Alle Einzelhandelsgeschäfte bleiben geschlossen. Die Ausnahmen sind und bleiben die unten aufgeführten Lebensmittel- und Bedarfsartikelgeschäfte:

  • Verbrauchermärkte, Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Märkte und andere Lebensmittel- und Getränkeverkaufsstellen 
  • Apotheken und parapharmazeutische Betriebe, Geschäfte für medizinischen und orthopädischen Bedarf 
  • Kraftstoffhändler: Benzin, Diesel, LPG und ähnliche 
  • Geschäfte für Computer, Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik, Audio- und Videotechnik, Haushaltsgeräte 
  • Tabakwarenläden 
  • Sanitätswarengeschäfte 

Weitere erlaubte Aktivitäten: 

  • Versandhandel jeglicher Art von Produkten: über Internet, Fernsehen, Post, Radio, Telefon
  • Handel über Verkaufsautomaten
  • Wäschereien und chemische Reinigung 
  • Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 
  • Aktivitäten in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung und Viehhaltung, einschließlich Lieferketten, die Waren und Dienstleistungen anbieten 

Es wird daran erinnert, dass alle geöffneten Geschäfte und erlaubten Aktivitäten die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von einem Meter zwischen Personen gewährleisten müssen.

Folglich müssen die für die Aktivitäten Verantwortlichen den Zugang auf eine eingeschränkte oder zumindest angemessene Weise regeln, um eine Überfüllung zu vermeiden und in jedem Fall einen sicheren Abstand zu gewährleisten. 

Unnötige Geschäftsaktivitäten werden eingestellt.

  • Bars, Kneipen, Restaurants, Eisdielen, Konditoreien und Ähnliches bleiben geschlossen.
  • Friseure, Barbershops und Beauty-Zentren bleiben geschlossen