Internationale Reiseversicherung von Andalusien

Genießen Sie Andalusien mit absoluter Sicherheit

INTERNATIONALE REISEVERSICHERUNG VON ANDALUSIEN

Andalusien stellt allen internationalen Reisenden, die nicht hier wohnhaft sind, für Aufenthalte vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 in geregelten Unterkünften aller Art in Andalusien eine kostenlose Versicherung mit Deckung für Covid-19 zur Verfügung.

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Inbegriffene versicherungsleistungen:

Deckungen und schadensfälle, die im falle einer ansteckung mit COVID-19 versichert sind

Kosten für ärztliche und chirurgische Dienstleistungen sowie Krankenhausaufenthalte

Werden von der Versicherung folgende Kosten gedeckt (**) :

  • Ärztliche und chirurgische Kosten und Gebühren
  • Pharmazeutische Kosten im Zusammenhang mit der Erholung von COVID.
  • Kosten für Krankenhausaufenthalt.

Personen, die Gegenstand der Versicherung sind: Der Erkrankte und seine Begleiter.  Als Erkrankter gilt eine Person, bei der COVID-19 diagnostiziert wurde. Als Begleiter werden die Familienmitglieder des Versicherten erachtet, also der Ehe- oder Lebenspartner, der mit ihm zusammenlebt, ebenso wie die direkten Verwandten beider Partner (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel). 

Unter Quarantäne verstehen wir die Isolierung von Personen während eines Zeitraums als Methode zur Vermeidung oder Einschränkung des Expansionsrisikos einer Krankheit.

Medizinische Kosten für Transport und Rückführung 

In diesem Zusammenhang wird von der Versicherung Folgendes gedeckt:

  • Kosten für Krankenwagen oder Krankentransport vom Ort der ersten Diagnose zu dem vom zuständigen Arzt vorgeschriebenen Krankenhaus.
  • Rückführungskosten vom Krankenhaus, in dem die Behandlung stattfand, an den Urlaubsort. 
  • Rückführung im Ambulanzflugzeug, wenn die Dringlichkeit oder Schwere des Falls dies erforderlich machen (nur für Europa und Mittelmeer-Anrainerstaaten). Für Passagiere mit anderer Herkunft wird eine reguläre Fluglinie mit medizinischer Versorgung benutzt.

Transport oder Rückführung

  • Im Falle der Beförderung oder Rückführung eines COVID-19-Kranken sind auch die versicherten Begleiter mit dieser Versicherung geschützt, die ihre Beförderung oder Rückführung übernimmt, entweder an den festen Wohnsitz oder an den Ort, wo der rückgeführte Kranke ins Krankenhaus kommt. Die Rechte der Rückreisetickets der Versicherten werden von der Versicherung ausgeübt.
  • Falls die Versicherten Minderjährige oder Behinderte ohne eine Vertrauensperson sind, wird eine Person zur Verfügung gestellt, die die Verantwortung für die Begleitung bis zum Wohnsitz oder dem Ort des Krankenhausaufenthalts des Kranken übernimmt.

Transport oder Rückführung von an COVID-19 Verstorbenen:

  • Versichert sind die notwendigen behördlichen Schritte, die am Ort, an dem der Kunde verstorben ist, durchzuführen sind
  • Versichert sind die Beförderungskosten der Begleiter zum Ort der Bestattung, wobei die Rechte der Rückreisetickets von der Versicherung übernommen werden.
  • Falls die Versicherten Minderjährige oder Behinderte ohne eine Vertrauensperson sind, wird eine Person zur Verfügung gestellt, die die Verantwortung für die Begleitung bis zum Wohnsitz oder dem Ort des Krankenhausaufenthalts des Kranken übernimmt.

Kosten für die Verlängerung des Aufenthalts im Hotel des Versicherten und der Begleiter (einschließlich Quarantäne):

  1. Gewährleistung des Aufenthalts des Versicherten in einem Hotel nach dem Krankenhausaufenthalt oder während einer Quarantäne auf Anweisung eines Arztes.

Die Deckung gilt ohne Altersbeschränkung, wobei alle vom Versicherten vor der Reise bekannten Umstände ausgeschlossen sind. 

** Es ist nicht notwendig die Versicherung vertraglich abzuschließen, wenn Sie alle Anforderungen erfüllen, sind Sie automatisch versichert.